Definition aus dem Lexikon Suchmaschinenoptimierung
Dt. "Antrag auf Wiederaufnahme". Es kommt vor, dass Websites von einem Suchmaschinen-Betreiber mit einer Strafe belegt werden (z.B. "PageRank 0" oder Ausschluß aus dem Datenbestand). Hauptursache ist hier meist die Verwendung von Spam-Maßnahmen (z.B. versteckter Text, Weiterleitungen etc.) oder die Verlinkung zu einer Website aus der Kategorie "Bad Neighbourhood". In diesem Fall bieten einige Suchmaschinen die Möglichkeit, um eine Rücknahme der Strafe bzw. um Wiederaufnahme in den Datenbestand zu bitten. Hierbei sollte man offen darlegen, dass die Ursache für die Bestrafung aus der Welt geschafft ist. Es empfiehlt sich eine diplomatische Vorgehensweise bei der Formulierung des E-Mails, denn ein Rechtsanspruch besteht nicht. Im Falle von Google ist eine E-Mail an webmaster[et]google.com mit dem Betreff "Reinclusion Request" zu senden. Ein Reinclusion Request ist in "leichten Fällen" (z.B. bei "PageRank 0" wegen verstecktem Text) nicht unbedingt notwendig, da es bei Google oftmals ausreicht, die kritische Ursache der Bestrafung auszuschalten und eine Zeit zu warten. Meist wird die Bestrafung automatisch wieder zurückgenommen. Sollte eine Website durch Spam allerdings vollständig aus dem Datenbestand entfernt worden sein, sollte man auf diesen Automatismus nicht hoffen.
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